HZLDB.DEDie kleinste organisatorische Einheit innerhalb der Freimaurerei ist die Loge. Sie regelt ihre Angelegenheiten selbständig und unabhängig im Rahmen einer übergeordneten freimaurerischen Ordnung.
Die Mitglieder – Brüder genannt – wählen seit alters her ihren Vorstand. Den Vorsitzenden des Vorstandes nennen wir Meister vom Stuhl der Loge.
Die Freimaurerloge „Hermann zum Lande der Berge” stellt eine Vereinigung im Sinne des deutschen Vereinsrechtes dar und ist in ein Vereinsregister beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf eingetragen.
Die Loge Hermann zum Lande der Berge gehört zur Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (GL A.F.u.A.M. von Deutschland).
Vertreter aller zu einer Großloge gehörenden Logen, wählen den Vorsitzenden der Großloge, den Großmeister. Die Großloge A.F.u.A.M. von Deutschland bildet zusammen mit anderen in Deutschland arbeitenden Großlogen die Vereinigten Großlogen von Deutschland, Bruderschaft der Freimaurer (VGLvD), die von der englischen Großloge United Grandlodge of England (UGL) anerkannt wird und damit zum weltweiten Verbund der Freimaurerei gehört.